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Halteverbotszone beantragen in Hessen: Schritt für Schritt

  • vor 5 Tagen
  • 3 Min. Lesezeit

Bauarbeiten stehen an, aber parkende Fahrzeuge blockieren den Aufbaubereich. Eine temporäre Halteverbotszone löst dieses Problem, vorausgesetzt sie wurde ordnungsgemäß beantragt. Denn aufgestellte Schilder allein haben keine Rechtswirkung. Wer eine Halteverbotszone beantragen will, braucht dafür eine behördliche Anordnung. Ohne sie können keine Fahrzeuge abgeschleppt werden, und im Schadensfall haftet der Auftraggeber selbst.


Halteverbotszone beantragen Frankfurt – ABAS Verkehrssicherung

Was ist eine Halteverbotszone und wann brauchen Sie eine?

Eine Halteverbotszone ist ein räumlich begrenztes, temporäres Halteverbot auf öffentlichem Straßenraum. Rechtlich umgesetzt wird sie über Zeichen 290.1 (Beginn der Haltverbotszone) und 290.2 (Ende der Haltverbotszone), alternativ über Zeichen 283 (absolutes Haltverbot) für einzelne Abschnitte. Rechtsgrundlage ist § 45 StVO, der Straßenverkehrsbehörden die Befugnis gibt, entsprechende Verkehrsverbote anzuordnen.

Typische Anwendungsfälle sind:

  • Baustellen, bei denen Lieferfahrzeuge oder Baugeräte direkt an die Arbeitsstelle heranfahren müssen

  • Umzüge, für die Stellflächen unmittelbar vor dem Gebäude benötigt werden

  • Containerstellplätze oder Gerüstaufbauten auf Gehweg oder Fahrbahn

  • Veranstaltungen, bei denen Sicherheitsabstände oder Aufbauflächen freizuhalten sind


Wer ist in Hessen zuständig?

Zuständig für die Anordnung einer Halteverbotszone ist die örtliche Straßenverkehrsbehörde. In Frankfurt am Main ist das das Straßenverkehrsamt. In anderen Kommunen und Landkreisen in Hessen gibt es entsprechende Straßenverkehrs- oder Ordnungsämter. Für Landes- und Bundesstraßen kann je nach Lage das Regierungspräsidium Darmstadt oder das Hessische Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen zuständig sein.

Den Antrag stellen kann der Bauherr, das ausführende Unternehmen oder ein beauftragter Dienstleister. ABAS Verkehrssicherungs GmbH übernimmt diesen Schritt für Sie, inklusive Kommunikation mit der zuständigen Behörde.


Halteverbotszone beantragen: Der Ablauf

Der Weg von der Planung zur eingerichteten Zone folgt einem klaren Schema. Wer die Reihenfolge nicht einhält, riskiert, dass die Zone am Tag des Baubeginns noch nicht nutzbar ist.

  1. Bedarf klären: Wo genau wird die Zone benötigt? Welche Länge, welcher Zeitraum, welcher Straßentyp?

  2. Antrag stellen: Der Antrag geht an die zuständige Straßenverkehrsbehörde. Er enthält Angaben zu Ort, Datum, Dauer und Zweck der Zone sowie einen Lageplan.

  3. Anordnung abwarten: Die Behörde prüft den Antrag und erteilt die Anordnung schriftlich. Erst dann darf die Zone eingerichtet werden.

  4. Schilder aufstellen: Die Beschilderung muss mindestens 72 Stunden vor Beginn der Halteverbotszone stehen, damit Fahrzeughalter ihre Autos rechtzeitig umparken können. Diese Frist ist gesetzlich vorgeschrieben.

  5. Abschleppung veranlassen: Stehen nach Ablauf der Frist noch Fahrzeuge in der Zone, kann der Abschleppdienst rechtssicher beauftragt werden. Die Kosten trägt der Fahrzeughalter.

  6. Rückbau: Nach Ende des Halteverbots werden die Schilder abgebaut und der Bereich freigegeben.

Ein häufiger Fehler: Schilder werden aufgestellt, bevor die behördliche Anordnung vorliegt. In diesem Fall ist die Zone rechtlich wirkungslos. Fahrzeuge dürfen dann nicht abgeschleppt werden.


Wie lange vorher muss die Halteverbotszone beantragt werden?

Als Mindestvorlauf gelten zwei Wochen vor dem gewünschten Beginn der Zone. In Frankfurt und anderen größeren Städten in Hessen kann die Bearbeitungszeit bei stark ausgelasteten Ämtern länger sein, besonders in der Hauptbausaison von April bis Oktober. Dazu kommen die gesetzlich vorgeschriebenen 72 Stunden zwischen Schilderaufstellung und Beginn des Halteverbots.

Planen Sie insgesamt drei Wochen Vorlauf ein. Wer zu knapp kalkuliert, steht am ersten Bautag ohne freie Fläche da.


Was kostet eine Halteverbotszone?

Die Gesamtkosten setzen sich aus Behördengebühren und den Kosten für Aufstellung und Rückbau der Beschilderung zusammen.

Die Verwaltungsgebühr variiert je nach Gemeinde und Dauer. In Frankfurt am Main liegt sie je nach Aufwand zwischen 30 und 100 Euro.

Die Kosten für das Verkehrssicherungsunternehmen hängen von der Zonenlänge, der Standzeit und dem Standort ab.

Ein konkretes und unverbindliches Angebot erhalten Sie auf Anfrage direkt bei uns.


Halteverbotszone einrichten lassen: ABAS übernimmt das für Sie

ABAS Verkehrssicherungs GmbH richtet Halteverbotszonen in Frankfurt am Main und im gesamten Rhein-Main-Gebiet ein. Wir stellen den Antrag, kommunizieren mit der Behörde, stellen die Schilder fristgerecht auf und bauen sie nach Abschluss wieder ab.

Sie konzentrieren sich auf Ihr Projekt. Wir sorgen dafür, dass der Platz frei ist.



 
 
 

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